Hausarztpraxis Rohrer-Park
Willkommen in unserer Hausarztpraxis in Dresden Stadtmitte
Sehr geehrte Patientinnen, sehr geehrte Patienten,
Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit für folgende Information:
aufgrund der momentanen Pandemiesituation ergeben sich in den PraxisabläufenVeränderungen, die erheblichen Einfluss auf unseren Praxisalltag haben.
Aufgrund von hohem telefonischem Aufkommen möchten wir Sie bitten, sich wenn möglich via E-Mail bei uns in der Praxis zu melden.
Ggf. hinterlassen Sie in Ihrer Nachricht Ihre Rückrufnummer.
In den schweren Zeiten der Pandemie bieten wir Ihnen außerdem eine VIDEOSPRECHSTUNDE (nicht mit Microsoft Edge Browser !) an.
Kontaktieren Sie uns mit dem Vermerk dieser Dienstleistung.

Bitte tragen Sie in den Räumen der Praxis ausschließlich FFP 2 Masken,
"OP"-Masken oder alternative Mund-Nasen-Bedeckungen sind ab 1.10.22 nicht mehr zulässig.
Sie finden uns unter folgender Anschrift:
Grüne Str. 16, 01067 Dresden (ehemals MAGAZIN DRESDEN)So finden Sie zu uns via ÖPNV:
Haltestelle Schweriner Straße
Haltestelle Bahnhof Mitte
Linie 1, Linie 2, Linie 6, Linie 10
Linie 94
Unser Hauseigener Parkplatz bietet derzeit 3 Parkplätze (Ca. 10 m links neben dem Praxishaupteingang! ).
Alternative Parkmöglichkeiten: Parkplatz Kraftwerk Mitte, Schiessgasse, Freiberger Platz
Unser Hauseigener Parkplatz bietet derzeit 3 Parkplätze (Ca. 10 m links neben dem Praxishaupteingang! ).
Alternative Parkmöglichkeiten: Parkplatz Kraftwerk Mitte, Schiessgasse, Freiberger Platz
Wissenswertes zur Covid 19 Infektion:
Ab dem 11.09.2022 gelten neue Quarantäne- und Absonderungsregelungen für Personen die positiv auf das SARS-CoV-2 Virus getestet wurden sowie engen Kontaktpersonen. Anbei erhalten Sie eine Übersicht zu den aktuellen Regelungen. Alle Regelungen zur Absonderung in Sachsen finden Sie nochmals zusammengefasst auf dem Infoblatt des Staatsministeriums für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt. (Stand: 11.09.2022)Verdachtsfall: Ein Verdachtsfall besteht aufgrund typischer COVID- Symptome oder eigener positiven Testung (Laientest/Selbsttest).
Positives Testergebnis: Es wird ein Antigen- Schnelltest (PoC-Test) durchgeführt.
Der Patient muss sich bei einem positiven Testergebnis 5 Tage in Quarantäne begeben. Personen, die aufgrund einer Infektion abgesondert sind, können frühestens ab dem 5. Tag die Quarantäne beenden, wenn sie mindestens 48 Stunden symptomfrei sind. Sie brauchen keinen Test am Ende zu machen. Sollten weiterhin Symptome bestehen, verlängert sich die Absonderungszeit (max. bis zum 10. Tag). Beschäftigte in der Pflege, medizinischen Versorgung oder Eingliederungshilfe, die infiziert wurden benötigen einen negativen Test, um wieder arbeiten zu können. Das gilt nicht, wenn die Absonderungszeit mind. 10 Tage gedauert hat.
Bei engem Kontakt zu einer positiv getesteten Person (Kontaktperson):
Enge Kontaktpersonen (Hausstandsangehörige) einer positiv getesteten Person, müssen sich nicht absondern.
Alle Kontaktpersonen sollen für 10 Tage nach dem positiven Test vom Hausstandsangehörigen oder letzten Kontakt besonders vorsichtig sein. Sie sollen auf typische Symptome achten, sich am 3. oder 4. Tag nach dem Kontakt testen sowie so wenig wie möglich Menschen treffen und dabei eine Maske tragen. Bitte treffen Sie sich auch nicht mit älteren oder kranken Menschen. Wer Symptome hat, sollte sich sofort testen lassen und gilt dann als Verdachtsperson.
Damit ein valides Bild über das Infektionsgeschehen bestehen bleibt, ist es notwendig, dass nach einem positiven Antigen-Test die bestätigende Diagnostik mittels PCR-Test erfolgt. Der PCR-Test sollte unmittelbar nach dem positiven Antigentest durchgeführt werden. Die Meldung an das Gesundheitsamt bei positivem PCR-Ergebnis wird durch das Labor übernommen.Das Gesundheitsamt kann abweichende Regelungen der Quarantäne bestimmen.
Absonderung vs. Arbeitsunfähigkeit bei bestehender Corona-Infektion
Bei symptomatischen Patienten kann der Arzt eine Krankschreibung ausstellen. Wenn der bestätigende PCR-Test negativ ist, endet die Absonderung sofort. Ist der PCR-Test positiv besteht weiterhin die Pflicht zu einer 5-tägigen Absonderung.
Quelle: KV Sachsen Sonderregelungen
Covid 19- Impfungen:
Biontech Pfizer/Comirnaty:
(angepasster Impfstoff)
Termine können Sie bei uns via E-mail, telefonisch oder persönlich vereinbaren. Derzeitig beträgt die Wartezeit auf einen Termin ca. 3-4 Wochen.
Derzeitig bieten wir nur Auffrischungsimpfungen an. Für Erst- und Zweitimpfungen wenden Sie sich bitte an eine öffentliche Impfstelle.
Die Stiko-Empfehlung (03.02.2022) für eine zweite Boosterimpfung (4. Impfung) gilt generell für über 70-Jährige, für Bewohner von Altenheimen und Menschen mit Immunschwäche-Krankheiten ab fünf Jahren. Ebenso greift sie für die Beschäftigen in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen insbesondere mit direktem Patientenkontakt. Bei den gesundheitlich gefährdeten Menschen soll die erneute Auffrischungsimpfung frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischungsimpfung verabreicht werden, bei Beschäftigten im Gesundheitswesen frühestens nach einem halben Jahr.
Sie können die Wartezeit und die Abläufe erheblich beschleunigen, wenn Sie
1. die u.g. Bögen bereits ausgefüllt mitbringen (Einwilligungserklärung, Aufklärungsbogen), ohne diese erfolgt keine Impfung !
2. bringen Sie den Impfausweis mit (oder Impfersatzdokument) und halten Sie die Seite offen bereit, auf die bereits die Covid-Impfetiketten aufgeklebt sind!
3. Falls Sie kein Impfbuch besitzten, drucken und füllen Sie bitte ein IMPFERSATZDOKUMENT aus und bringen es zum Termin mit.
Download Aufklärungsbogen mRNA - Impfstoff
Download Einwilligung mRNA
Erklärung Sorgeberechtigte (Freistaat Sachsen)
IMPFBUCHERSATZ- DOKUMENT
(angepasster Impfstoff)
Termine können Sie bei uns via E-mail, telefonisch oder persönlich vereinbaren. Derzeitig beträgt die Wartezeit auf einen Termin ca. 3-4 Wochen.
Derzeitig bieten wir nur Auffrischungsimpfungen an. Für Erst- und Zweitimpfungen wenden Sie sich bitte an eine öffentliche Impfstelle.
Die Stiko-Empfehlung (03.02.2022) für eine zweite Boosterimpfung (4. Impfung) gilt generell für über 70-Jährige, für Bewohner von Altenheimen und Menschen mit Immunschwäche-Krankheiten ab fünf Jahren. Ebenso greift sie für die Beschäftigen in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen insbesondere mit direktem Patientenkontakt. Bei den gesundheitlich gefährdeten Menschen soll die erneute Auffrischungsimpfung frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischungsimpfung verabreicht werden, bei Beschäftigten im Gesundheitswesen frühestens nach einem halben Jahr.
Sie können die Wartezeit und die Abläufe erheblich beschleunigen, wenn Sie
1. die u.g. Bögen bereits ausgefüllt mitbringen (Einwilligungserklärung, Aufklärungsbogen), ohne diese erfolgt keine Impfung !
2. bringen Sie den Impfausweis mit (oder Impfersatzdokument) und halten Sie die Seite offen bereit, auf die bereits die Covid-Impfetiketten aufgeklebt sind!
3. Falls Sie kein Impfbuch besitzten, drucken und füllen Sie bitte ein IMPFERSATZDOKUMENT aus und bringen es zum Termin mit.
Download Aufklärungsbogen mRNA - Impfstoff
Download Einwilligung mRNA
Erklärung Sorgeberechtigte (Freistaat Sachsen)
IMPFBUCHERSATZ- DOKUMENT
Influenzaimpfung
Wir impfen gegen Influenza!
Ab wann: 05.09.2022, nur solange der Vorrat reicht, ohne Termin.
täglich zwischen 7 und 11 Uhr!
Zusätzlich Mo, Di + Do 14-16 Uhr.