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Hausarztpraxis Rohrer-Park
Grüne Str. 16, 01067 Dresden
Tel.: 0351 4961403 / Fax: 0351 4865933
E-Mail: rezeption@hausarzt-dresden-stadt.de
www.hausarzt-dresden-stadt.de

Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 07:00 - 12:00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag: 14:00 - 17:00 Uhr

Akutsprechstunde täglich: 07:00 - 09:00 Uhr
Akutsprechstunde Montag, Dienstag, Donnerstag: 14:00 - 15:30 Uhr
Akutsprechstunde gilt für Stammpatienten




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    FeV Übersicht

    Die Fahrerlaubnisverordnung sieht eine Reihe von Untersuchungen zur Erlangung bzw Verlängerung 
    von Fahrerlaubnis in unterschiedlichen Klassen vor. Dabei wird u.a. in der Anlage 6 der FeV  die Sehfähigkeit
    (Sehstärke, Farb-, Stereosehen, Kontrast- und Dämmerungssehen, Gesichtsfeld) für verschiedene Klassen unterschiedliche Anforderungen gestellt. Die "Augentestung" erfolgt mit zertifizierten, dafür zugelassenen medizinischen Geräten. ( OCULUS Binoptometer® 4P und OCULUS Centerfield® 2) 
     
    • Bringen sie zu den Untersuchungen falls vorhanden die Sehhilfe (Lesebrille, Fernbrille, Gleitsichtbrille) mit entsprechendem Brillenpass mit ! 
    • Bringen sie alle ärztliche Unterlagen einschl. einem Medikamentenplan mit
    • Sollten sie Diabetiker sein, so legen sie unaufgefordert ein Zuckerbuch vor
    • Entleeren sie die Blase nicht gänzlich, wir benötigen den Urin für einen Streifentest
    • Seien sie nicht allzu aufgeregt und v.a. für psychometrische Testung sollten sie ausgeruht sein
    • Legen sie ggfs die Kostenzusage bzw Auftragsbestätigung für die Untersuchung ihres Arbeitgebers vor
    • Sie erhalten am gleichen Tag, falls die Testung erfolgreich war, zwei Schreiben (ärztl. Attest, Sehbescheinigung)  zur Vorlage bei der entsprechenden Fahrerlaubnisbehörde (DresdenPrinaMeißen

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    Untersuchungen nach Fahrerlaubnis-VerordnungFahrerlaubnis-KlasseZeitpunkt /  Untersuchungkörperliche und
    Augenuntersuchung
    Psychometrie
    C1, C1Ebeim Erstantrag und ab 50 alle 5 Jahrejanein
    C, CEbeim Erstantrag und dann alle 5 Jahrejanein
    D, D1, DE, D1Ebeim Erstantrag und dann alle 5 Jahrejabeim Erstantrag und ab 50. Lebensjahr
    Fahrgastbeförderungbeim Erstantrag und dann alle 5 Jahrejabeim Erstantrag und ab 50. Lebensjahr

    Die Erteilung bzw. Verlängerung einer Fahrerlaubnis unterliegt gewissen medizinischen Grundanforderungen (FeV Anlage 5 und 6). Diese betreffen immer das Sehvermo?gen, in bestimmten Fällen auch eine köperliche ärztliche Untersuchung oder eine Psychometrie.

    Für die Führerscheinklassen A, A1, B, BE, M, L und T (PKW, Motorrad, Zug- und Arbeitsmaschinen) ist lediglich ein Sehtest erforderlich. Die Anforderung an die zentrale Tagessehscha?rfe liegt in diesen Klassen bei 70% Sehkraft für jedes Auge.
    Für die Führerscheinklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E (LKW, Bus) sowie bei der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbefoörderung ist eine ärztliche Untersuchung zur Fahreignung und eine komplexe Augenuntersuchung erforderlich. Bei dieser wird eine zentrale Tagessehscha?rfe von 100% beim besseren und von 80% beim schlechteren Auge verlangt. Zusa?tzlich werden das Farbsehen, das Stereosehen und das Gesichtsfeld gepru?ft. Die ärztliche Untersuchung besteht aus Gesundheitsfragen und einer körperlichen Untersuchung.

    Bei Erstbewerbern für die Führerscheine D, D1, D1E (Bus) und die Fahrgastbeförderung mu?ssen zusa?tzlich besondere Anforderungen an Belastbarkeit, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeit und Reaktionsfähigkeit erfu?llt werden. Diese sind mit einem standardisierten Testverfahren, Psychometrie genannt zu prüfen. Danach gilt diese Anforderung auch bei der Verlängerung der Fahrerlaubnis D, D1, D1E ab dem vollendeten 50. Lebensjahr und bei Verla?ngerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ab dem vollendeten 60. Lebensjahr.
    In allen Fällen, in denen sich bei der Untersuchung medizinische Zweifeln an der Eignung (z.B. besonderen Erkrankungen oder Behinderungen) ergeben, ist zusa?tzlich ein Gutachten von einem verkehrsmedizinisch qualifizierten Arzt erforderlich.
     
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